Zum Wandel der Präventionsansätze
Wirkt der Präventionstag an der Schule eigentlich? Wer diese Frage ernst nimmt, landet rasch bei einer größeren: Was verstehen wir heute überhaupt unter guter Suchtprävention, und wie hat sich dieses Verständnis entwickelt?
Vor mehr als zwanzig Jahren zeichneten Peter Franzkowiak und Hermann Schlömer in der Zeitschrift Suchttherapie die Entwicklungsphasen der bundesdeutschen Suchtprävention nach: von der Abschreckung über die ursachenorientierte Aufklärung und die Hinwendung zur Gesundheitsförderung bis zur Förderung von Risikokompetenz und Schadensminimierung (Franzkowiak & Schlömer, 2003). Ihr Aufsatz endete mit (selbst-)kritischen Fragen: nach der vernachlässigten Verhältnisprävention (also der Veränderung von Lebensbedingungen, nicht nur des individuellen Verhaltens), nach der Erreichbarkeit belasteter Gruppen und nach der fehlenden übertragbaren Wirkungsforschung.
Dieser Beitrag schreibt diesen Übersichtsartikel fort. Er behält den Bogen und die vier integrierten Ansätze bei, löst die Darstellung aber aus der nationalen Verengung und spiegelt sie an der internationalen Forschung und an den heute etablierten Qualitäts- und Evidenzrahmen: an den Standards von UNODC und WHO, an der Europäischen Drogenagentur, am European Prevention Curriculum, an Registern wie Blueprints, der Grünen Liste Prävention oder dem Washington State Institute for Public Policy. Wie schon im Original geht es um die Geschichte der Ideen und Konzepte.
Die Reihenfolge folgt wie im Original der historischen Schichtung; fast alle beschriebenen Ansätze sind bis heute gleichzeitig in der Praxis vorhanden.
Entwicklungsphasen der Suchtprävention, fortgeschrieben
Die Bänder zeigen die historische Schichtung nach Franzkowiak und Schlömer (2003): Jede Phase beginnt zu ihrer Zeit, und fast alle bisherigen Ansätze sind nach dem Aufsatz in der Praxis weiter vorhanden. Darüber stehen die vier integrierten Ansätze von 2003, darunter gestrichelt, was dieser Beitrag seither ergänzt. Der Lernpfad unter der Grafik führt in zehn Fragen durch diese Entwicklung; jeder Knoten lässt sich zudem einzeln öffnen.
- Stand 2003 (Franzkowiak & Schlömer)
- in der Praxis weiter vorhanden
- Fortschreibung (dieser Beitrag)
Der Aufsatz nennt für die Phasen nur Jahrzehnte oder Jahrzehnthälften. Die Bänder blenden deshalb weich ein, der eingezeichnete Beginn ist eine Näherung, kein belegtes Jahr. Die gestrichelten Bänder markieren, was der Beitrag gegenüber dem Stand 2003 ergänzt, nicht das Entstehungsjahr der jeweiligen Forschung.
Der Pfad folgt der historischen Schichtung. Jeder Schritt beginnt mit einer Frage; die Antwort ist zunächst verdeckt.
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Frage 1 von 10
Warum wirkte Abschreckung nicht?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Die einseitigen Risikodarstellungen kosteten die Aufklärer Glaubwürdigkeit und machten viele Adressaten eher neugierig; die erhofften Erfolge blieben aus. Die BZgA-Expertise nannte abschreckungsorientierte Information „im günstigsten Fall ineffektiv, im ungünstigsten Fall schädlich“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Fortschreibung Die Wirkungsforschung bestätigt das: D.A.R.E. zeigte in der ursprünglichen Form keine nachweisbaren Effekte, „Scared Straight“ erhöhte die Delinquenz. Furcht ist dabei nicht an sich wirkungslos; sie wirkt stärker, wenn eine Wirksamkeitsbotschaft hinzukommt, die die plakativen Kampagnen nicht mitlieferten. (Beitrag; Lynam et al., 1999; Petrosino et al., 2013; Tannenbaum et al., 2015)
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Frage 2 von 10
Wenn Abschreckung scheitert, genügt dann sachliches Wissen?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Auch die sachliche, weiter auf Abstinenz zielende Aufklärung blieb ohne den gewünschten Erfolg, weil die Vermittlung kognitiven Wissens als Faktor der Verhaltensbeeinflussung überschätzt wurde. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Fortschreibung Reine Wissensvermittlung verändert Wissen, selten Verhalten. Ob die Theorie des geplanten Verhaltens für die Praxis noch taugt, ist zwischen Sniehotta und Kollegen und Ajzen strittig; unstrittig ist, dass Absichten Verhalten nur schwach vorhersagen. Es kommt auf die Übersetzung in Handeln unter realen Bedingungen an. (Beitrag; Sniehotta, Presseau & Araújo-Soares, 2014; Ajzen, 2015)
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Frage 3 von 10
Was verschiebt sich, wenn man nach Ursachen statt nach Drogen fragt?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Ab den 1980er-Jahren galt die Sucht als das zu verhindernde Problem, weniger der Drogenkonsum. Damit kamen Alkohol, Tabak, Medikamente und stoffungebundene Süchte wie Spielsucht oder Essstörungen in den Blick. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Fortschreibung Diese Öffnung reicht bis zu den digitalen Süchten: Nach der Anreiz-Sensitivierung ist das reizgetriebene Verlangen nicht an eine chemische Substanz gebunden, der Krankheitsstatus der „Gaming Disorder“ bleibt umstritten. (Beitrag; Berridge & Robinson, 2016; Aarseth et al., 2017)
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Frage 4 von 10
Kann Prävention wirken, ohne über Drogen zu sprechen?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Die Gesundheitsförderung ging oft suchtmittelunspezifisch vor und stärkte Lebenskompetenzen als Schutzfaktoren; die BZgA-Expertise bestätigte, dass das den Konsumbeginn verhindern oder verzögern kann. Weil sich Suchtprävention dadurch vorübergehend immer weniger von allgemeinen Erziehungsaufgaben unterschied, setzte sich in den 1990er-Jahren die Erkenntnis durch, dass „das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet“ werden sollte. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176–177)
Fortschreibung Heute verbindet der Rahmen aus Risiko- und Schutzfaktoren die Ansätze: Ein wirksames Angebot muss Drogen nicht zum Thema machen, es kann etwa die Schulverbundenheit stärken. (Beitrag; Hawkins, Catalano & Miller, 1992; Meisel & Colder, 2017)
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Frage 5 von 10
Ist Totalabstinenz das richtige Ziel für Jugendliche?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Die Risikokompetenz setzte das Realziel „Verhinderung eines längerfristigen Missbrauchsverhaltens“ an die Stelle der unrealistischen Totalabstinenz. Die Autoren betonten aber, dass sie nicht für jeden Heranwachsenden gleichermaßen geeignet ist und Safer-Use-Aufklärung sich nicht an Jugendliche richten soll, die die jeweilige Droge noch gar nicht konsumieren. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 177, 181)
Fortschreibung Der Beitrag löst die Spannung entwicklungsbezogen: Ein früher erster Alkoholkonsum geht mit einer höheren Rate späterer Alkoholabhängigkeit einher, wobei offenbleibt, wie viel davon kausal auf das frühe Trinken zurückgeht. Für Minderjährige bleibt der Aufschub des Konsums deshalb ein begründetes Schutzziel, das ihnen die Urteilsfähigkeit nicht abspricht. (Beitrag; Dawson et al., 2008)
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Frage 6 von 10
Welche Ansätze verband die Praxis im Jahr 2003?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Vier integrierte Ansätze: Risikokompetenz mit lebensweltnaher Drogenerziehung, Persönlichkeitsentwicklung und Basisfähigkeiten, erlebnisorientierte Alternativen sowie Früherkennung mit frühen gezielten Hilfen. Ihre Reihenfolge ist ausdrücklich kein Ranking. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 175, 177)
Fortschreibung Wie schon 2003 verbindet die Praxis heute alte und neue Leitorientierungen. Schärfer gestellt ist die Frage, für wen ein Ansatz passt: Wirksamkeit und passende Programmkomponenten unterscheiden sich nach Altersgruppe. (Beitrag; Onrust, Otten, Lammers & Smit, 2016)
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Frage 7 von 10
Warum genügt es nicht, am Verhalten der Einzelnen anzusetzen?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 Schon 2003 hieß es: „Die Praxis der Suchtprävention setzt nach wie vor zumeist auf der Verhaltensebene an.“ Die Werbung für legale Drogen und ein als doppelmoralisch empfundenes Nebeneinander von Verbot und Vermarktung erschwerten die Arbeit. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
Fortschreibung Weil die Selbstkontrolle in reizstarken, sozialen Situationen vorhersehbar nachlässt, ist es nach Steinberg oft verlässlicher, diese Situationen zu gestalten, etwa über Preis, Verfügbarkeit und Aufsicht. Die Tabakkontrolle seit der Rahmenkonvention von 2003 zeigt, dass strukturelle Prävention bevölkerungsweit wirken kann; strukturelle Ansätze können zudem soziale Ungleichheit verringern. (Beitrag; Steinberg, 2015; Gao et al., 2019; Lorenc et al., 2013)
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Frage 8 von 10
Woran erkennt eine Schule heute, ob ein Programm wirkt?
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Aufsatz 2003 2003 fehlten „wissenschaftlich begründete Projektauswertungen oder übertragbare Ergebnisse aus der empirischen Wirkungsforschung“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 182)
Fortschreibung Heute machen Register wie die Grüne Liste Prävention, Blueprints und WSIPP Wirksamkeitsbefunde auffindbar; die UNODC-Standards und das EUPC bündeln den Konsens, das BZgA-Memorandum ordnet auch Vorhaben ein, die den höchsten Belegungsgrad noch nicht erreichen. (Beitrag; De Bock, Dietrich & Rehfuess, 2021)
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Frage 9 von 10
Warum wirkt dasselbe Programm an einer Schule und an einer anderen nicht?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Fortschreibung Die Wirkung hängt mindestens so sehr an der Qualität der Umsetzung wie am Inhalt. Hohe Umsetzungstreue geht im Mittel mit besseren Ergebnissen einher; sie ist dafür notwendig, aber nicht hinreichend. Der Beitrag veranschaulicht das an einem Vergleich: Dasselbe Programm verpufft, wenn es im Schulalltag auf zwei Doppelstunden zusammengestrichen wird. (Beitrag; Durlak & DuPre, 2008)
Aufsatz 2003 Damit bearbeitet die Implementationswissenschaft nach dem Beitrag die Lücke fehlender übertragbarer Ergebnisse aus der Wirkungsforschung, die die Autoren 2003 beklagten. Das „Mangelwissen über gelungene Risikokarrieren“ ist eine zweite, entwicklungsbezogene Lücke. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 182; Beitrag)
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Frage 10 von 10
Wen muss Prävention erreichen, wenn die Unterrichtsstunde zu eng ist?
Überlegen Sie kurz, bevor Sie die Antwort aufdecken.
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Aufsatz 2003 2003 fehlten umsetzbare Handreichungen besonders für die Altersphase von 10 bis 13/14 Jahren, und schwer erreichbare, sozial belastete Gruppen blieben eine offene Frage. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181–182)
Fortschreibung Familienbezogene Programme zeigen größere Effekte als schulische (d ≈ 0,31 gegenüber 0,10 bis 0,14), die UNODC-Standards ordnen Prävention über den ganzen Lebenslauf. Universelle Programme erreichen die am stärksten Belasteten nicht automatisch. (Beitrag; Bühler, Thrul & Gomes de Matos, 2021)
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Verdichtung: die offenen Fragen von 2003, fortgeschrieben
Franzkowiak und Schlömer schlossen mit (selbst-)kritischen Fragen. So schreibt der Beitrag sie fort.
- Begriff
- Frage 2003 Der Begriff „Suchtprävention“ scheine zuweilen zu eng. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
- Fortschreibung International hat sich eine eigenständige Präventionswissenschaft mit gemeinsamer Ausbildung etabliert, in Europa mit dem EUPC und der Fachgesellschaft EUSPR. (Beitrag)
- Verhalten und Verhältnisse
- Frage 2003 Die Praxis setze zumeist auf der Verhaltensebene an, die gesellschaftlichen Verhältnisse würden zu wenig berücksichtigt. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
- Fortschreibung Die Bausteine der Verhältnisprävention sind gut belegt, bleiben aber unterimplementiert; strukturelle Vorhaben verengen sich in der Umsetzung oft wieder auf individuelles Verhalten („lifestyle drift“). (Beitrag; Beeston et al., 2020; Carpenter & Dobkin, 2017)
- Passung
- Frage 2003 Risikokompetenzförderung sei nicht für jeden Heranwachsenden gleichermaßen geeignet. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
- Fortschreibung Wirksamkeit und passende Programmkomponenten unterscheiden sich nach Altersgruppe; #Tamojunto erhöhte in der ersten Fassung bei Jüngeren den Erstkonsum von Alkohol. (Beitrag; Onrust et al., 2016; Sanchez et al., 2017, 2021)
- Erreichbarkeit
- Frage 2003 Vor dem Hintergrund massiver sozialer Ungleichheiten sei es naiv, von Suchtprävention Chancengleichheit im Kompetenzerwerb zu erwarten; manche Gruppen seien weitgehend unzugänglich („hard to reach“). (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
- Fortschreibung Belastende Kindheitserfahrungen hängen mit späterem Konsum zusammen; strukturelle Ansätze können Ungleichheit verringern, rein verhaltensbezogene vergrößern sie eher. (Beitrag; Madigan et al., 2023; Lorenc et al., 2013)
- Wirkungsforschung
- Frage 2003 Es gebe zu wenige begründete Projektauswertungen und übertragbare Ergebnisse. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 182)
- Fortschreibung Eine Antwort ist die Institutionalisierung von Evidenz in Registern und Standards; die Implementationswissenschaft bearbeitet die Übertragbarkeit als eigenes Forschungsfeld. (Beitrag; De Bock et al., 2021; Durlak & DuPre, 2008)
Offen bleibt vor allem eine Frage von 2003: Wirksame Hebel liegen oft in den Verhältnissen, die Prävention setzt aber weiterhin überwiegend am Verhalten an. Für eine Schule oder Kommune heißt das, bei der Programmauswahl nach belegter Wirkung zu fragen und das Umfeld mitzudenken. (Beitrag, Schluss)
Alle Knoten als Text
Entwicklungsphasen bis 2003 (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 175–177)
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Abschreckung und Kriminalisierung ab den späten 1960er-Jahren
Entwicklungsphasen bis 2003ab den späten 1960er-Jahren
Kernidee
Ziel war im Wesentlichen, jeglichen Konsum illegaler Drogen zu verhüten. Die Praxis setzte auf einseitige, drastische Darstellungen der Risiken; Strafverfolgung, pauschale Verurteilung und Stigmatisierung der Konsumierenden gehörten zur Strategie. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 175–176)
Befund im Aufsatz
Die Glaubwürdigkeit der Aufklärer litt, die überzogenen Darstellungen machten viele Adressaten eher neugierig. „Die erhofften Erfolge blieben aus.“ (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Die BZgA-Expertise Anfang der 1990er-Jahre: Abschreckungsorientierte Information sei „im günstigsten Fall ineffektiv, im ungünstigsten Fall schädlich“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
Plakate, Broschüren und andere Materialien von Zoll, Polizei und Krankenkassen; Lehrkräfte lasen mit ihren Klassen „Christiane F. – Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ in der Hoffnung auf abschreckende Effekte. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Was die Forschung heute sagt
D.A.R.E. zeigte in der ursprünglichen Form keine nachweisbaren Effekte auf den Substanzkonsum. Konfrontative Formate vom Typ „Scared Straight“ erhöhten laut Cochrane-Synthese die Delinquenz. (Beitrag; Ennett et al., 1994; Lynam et al., 1999; West & O’Neal, 2004; Petrosino et al., 2013)
Furchtappelle wirken im Mittel positiv, stärker zusammen mit einer Wirksamkeitsbotschaft, die den Adressaten die empfohlene Handlung zutraut. (Beitrag; Tannenbaum et al., 2015)
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Abstinenzorientierte Aufklärung ab Mitte der 1970er-Jahre
Entwicklungsphasen bis 2003ab Mitte der 1970er-Jahre
Kernidee
Fachkräfte klärten sachlicher über Risiken auf und appellierten an die Vernunft, weiterhin mit dem Ziel völliger Abstinenz von illegalen Drogen und dem Schutz vor missbräuchlichem Konsum sogenannter Alltagsdrogen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Befund im Aufsatz
Auch das führte nicht zum gewünschten Erfolg, weil die Vermittlung kognitiven Wissens als Faktor der Verhaltensbeeinflussung überschätzt wurde; Aufklärung mit Negativzielen und Furchtappellen fruchtete oft nicht. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Was die Forschung heute sagt
Reine Wissensvermittlung verändert Wissen, selten Verhalten. Nach Sniehotta, Presseau und Araújo-Soares ist die Theorie des geplanten Verhaltens für die Praxis nicht mehr nützlich; Ajzen hält sie für weiterhin brauchbar. Unstrittig ist, dass Absichten Verhalten nur schwach vorhersagen. (Beitrag; Sniehotta, Presseau & Araújo-Soares, 2014; Ajzen, 2015)
Im Beitrag lesen: Von der Abstinenzerziehung zur Ursachenorientierung
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Ursachenorientierte Suchtprävention ab Anfang der 1980er-Jahre
Entwicklungsphasen bis 2003ab Anfang der 1980er-Jahre
Kernidee
Die Aufmerksamkeit richtete sich auf die individuellen und sozialen Ursachen von Suchtproblemen und die Motive des Konsums. Als zu verhinderndes Problem galt die Sucht, nicht so sehr der Drogenkonsum; Alkohol, Tabak, Medikamente und stoffungebundene Süchte wie Spielsucht oder Essstörungen kamen in den Blick. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Was die Forschung heute sagt
Die begriffliche Öffnung ist für die Diskussion um digitale Süchte von Bedeutung. Mit der „Gaming Disorder“ hat die ICD-11 neben der Glücksspielstörung eine weitere Verhaltenssucht kodifiziert, was fachlich umstritten bleibt. (Beitrag; Aarseth et al., 2017)
Im Beitrag lesen: Von der Abstinenzerziehung zur Ursachenorientierung
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Hinwendung zur Gesundheitsförderung ab Ende der 1980er-Jahre
Entwicklungsphasen bis 2003ab Ende der 1980er-Jahre
Kernidee
Nach der Ottawa-Charta der WHO (1986) wechselte die Suchtprävention von einer eher krankheitsfixierten zu einer gesundheitsbezogenen, salutogenetischen Perspektive. Sie ging oft suchtmittelunspezifisch vor, stärkte Lebenskompetenzen („life skills“) als Schutzfaktoren und richtete sich nun auch an Kinder, um sie möglichst frühzeitig in Familien und Erziehungsinstitutionen zu erreichen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Befund im Aufsatz
Die BZgA-Expertise Anfang der 1990er-Jahre bestätigte: Lebenskompetenzförderung kann den Konsumbeginn verhindern oder verzögern; Alternativen zum Drogenkonsum sind besonders für Jugendliche mit hoher sozialer Belastung positiv zu beurteilen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176–177)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
Die Plakatserie „Sucht hat viele Ursachen“ der Suchtpräventionsstelle Zürich mit positiven Botschaften; die Geburt der BZgA-Kampagne „Kinder stark machen“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 176)
Was die Forschung heute sagt
Resilienz gilt heute als dynamische Systemeigenschaft, die aus alltäglichen Schutzprozessen entsteht; die Selbstbestimmungstheorie benennt Autonomie, Kompetenz und Eingebundenheit als Grundbedürfnisse. (Beitrag; Masten, 2014; Ryan & Deci, 2017)
Der Lebensweltansatz ist in Deutschland sozialrechtlich verankert: § 20a SGB V verpflichtet die Krankenkassen zur lebensweltbezogenen Prävention, der GKV-Leitfaden operationalisiert sie für Kita, Schule, Hochschule und Kommune. (Beitrag; GKV-Spitzenverband, 2025)
Im Beitrag lesen: Die Hinwendung zur Gesundheitsförderung und der Lebensweltansatz
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Förderung von Gesundheit und Risikokompetenz ab den 1990er-Jahren
Entwicklungsphasen bis 2003ab den 1990er-Jahren
Kernidee
In den 1990er-Jahren setzte sich durch, dass „das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet“ werden sollte: Die Ausbreitung von Ecstasy führte zur Rückbesinnung auf die Drogenaufklärung. Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Förderung von Risikokompetenz ein neuer konzeptioneller Akzent. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 177)
Befund im Aufsatz
Handlungsleitend wird das Realziel „Verhinderung eines längerfristigen Missbrauchsverhaltens“ statt der unrealistischen Ausrichtung auf Totalabstinenz. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 177)
Tab. 2: Prinzipien und Realziele im Risikomanagement (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 178)
- Immunisierung: Aufschub von Konsum- und Probierbeginn bei legalen Drogen, möglichst lebenslange Abstinenz gegenüber illegalen Drogen
- Transitionierung: Beschränkung auf einen experimentellen, zeitlich begrenzten Probierkonsum
- Sensibilisierung: Unterscheidung von Genuss, Missbrauch und Abhängigkeit; Selbstreflexion
- Lebensweltorientierung: umfassende, glaubwürdige Aufklärung über Wirkungen und Wechselwirkungen
- Schadensminimierung: Sicherheitsregeln, kontrollierter Konsum mit Gefahrenbegrenzung und Notfallhilfe
- Strukturelle Gesundheitsförderung: soziale Unterstützungsnetzwerke, Einwirkung auf Milieubedingungen
Was die Forschung heute sagt
Die Entwicklungsneurowissenschaft erklärt die Adoleszenz als Risikophase: Ein früh reifendes Anreizsystem trifft auf eine langsamer reifende Kontrolle, und in Gegenwart Gleichaltriger handeln Jugendliche anders, obwohl sie die Risiken meist kennen. (Beitrag; Shulman et al., 2016; Steinberg, Chein & Smith, 2014)
Drogenkompetenz ist das international anschlussfähige Schwesterkonstrukt; ihre direkte Wirksamkeitsevidenz stützt sich bislang auf wenige Studien. Erste Hinweise für einen mündigkeitsorientierten Ansatz liefert das australische Illicit Project, dessen Befunde von einer einzigen Arbeitsgruppe stammen und außerhalb Australiens nicht repliziert sind; zu REBOUND fand eine kontrollierte Pilotstudie günstige, nach Schulform heterogene Effekte. (Beitrag; Debenham et al., 2022, 2023; Jungaberle & Nagy, 2015)
Im Beitrag lesen: Förderung von Gesundheit und Risikokompetenz
Vier integrierte Ansätze, Stand 2003 (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 175, 177–180)
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Risikokompetenz und lebensweltnahe Drogenerziehung Ansatz 1 von 4, Stand 2003
Vier integrierte Ansätze, Stand 2003Ansatz 1 von 4, Stand 2003
Kernidee
Experimentier- und Risikoverhalten gilt aus entwicklungspsychologischer Sicht als normal. Risikokompetenz umfasst unter anderem ein informiertes Problembewusstsein, eine kritische Einstellung gegenüber legalen und illegalen Drogen, Punktnüchternheit in bestimmten Situationen und Regeln für einen genussorientierten, maßvollen Konsum. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 177)
Befund im Aufsatz
Für die Drogenaufklärung scheinen sich zwei Qualitätsstandards durchzusetzen: zielgruppenspezifisch an vorhandene Erfahrungen und Fragen anknüpfen und „Klärungen ermöglichen statt belehren“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 179)
Risikokompetenzförderung ist nicht für jeden Heranwachsenden gleichermaßen geeignet; Safer-Use-Aufklärung soll sich nicht an Jugendliche richten, die die Substanz noch gar nicht konsumieren. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
„Be Smart – Don’t Start“: Schulklassen verpflichten sich, sechs Monate nicht zu rauchen, und reflektieren wöchentlich ihre Erfahrungen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 178)
„Alkohol. Irgendwann ist der Spaß vorbei.“: Hamburger Kampagne ab November 1999 für 15- bis 17-Jährige, die humorvoll und ohne Belehrung Konsumgeschichten erzählt. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 178)
„Kontrollierter Konsum durch initiierte Abstinenz“: Schleswig-Holstein seit 1994, mit einer Befragung der Klasse und individuellen Vereinbarungen zum vierzehntägigen Verzicht. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 178–179)
Was die Forschung heute sagt
Wirksamkeit unterscheidet sich nach Altersgruppe: Die brasilianische Unplugged-Adaption #Tamojunto erhöhte in ihrer ersten Fassung bei jüngeren Schülern den Erstkonsum von Alkohol. Mündigkeits- und schadensminimierungsorientierte Zugänge haben ihre Belege bei älteren Jugendlichen; bei deutlich jüngeren Heranwachsenden sind sie nicht voraussetzungslos und können ungünstig wirken. (Beitrag; Sanchez et al., 2017, 2021)
Im Beitrag lesen: Suchtprävention heute: Ansätze und Praxisbeispiele
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Persönlichkeitsentwicklung und Basisfähigkeiten Ansatz 2 von 4, Stand 2003
Vier integrierte Ansätze, Stand 2003Ansatz 2 von 4, Stand 2003
Kernidee
Drogenkundliches Wissen schützt nur, wenn Menschen es im Handeln berücksichtigen können: mit Selbstvertrauen, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und der Fähigkeit, Konsumanimationen zu durchschauen. Persönlichkeitsförderung soll bereits in Familie und Vorschulerziehung beginnen und langfristig angelegt sein. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 179)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
„Fit und stark fürs Leben“: Unterrichtsprogramm für die Klassen 1 bis 6, seit 1998 verlegt, mit Einheiten zu Selbstwahrnehmung, Umgang mit Stress, Kommunikation und Problemlösen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 179)
„Eigenständig werden“: Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention, verknüpft mit Lehrerfortbildungen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 179–180)
Was die Forschung heute sagt
Die Cochrane-Synthese ordnet kompetenzbasierte, interaktive Curricula vor rein affektive oder wissensorientierte Formate, die kaum Effekte zeigen. Für schulische Programme bilanziert die BZgA-Expertise kleine Effekte von etwa d ≈ 0,10 bis 0,14. „Eigenständig werden“ ist cluster-randomisiert untersucht. (Beitrag; Faggiano et al., 2014; Bühler, Thrul & Gomes de Matos, 2021)
Im Beitrag lesen: Suchtprävention heute: Ansätze und Praxisbeispiele
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Erlebnisorientierte Alternativen Ansatz 3 von 4, Stand 2003
Vier integrierte Ansätze, Stand 2003Ansatz 3 von 4, Stand 2003
Kernidee
Erlebnispädagogische Angebote sollen Selbstachtung und Konfliktfähigkeit stärken und Glücksmomente durch Grenzerfahrungen, besondere Erfolge und positive Gruppenerlebnisse vermitteln. Gemäß den Empfehlungen der BZgA-Expertise kommt es besonders bei Jugendlichen mit sozialen Belastungen und Problemverhalten darauf an, Alternativerfahrungen zum Drogengebrauch zu vermitteln. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
Befund im Aufsatz
Selbstkritik der Autoren: Suchtprävention solle nicht jedem Konsumtrend der Erlebnisgesellschaft hinterherhecheln und Kindern und Jugendlichen mit einer Überdosis pädagogischer Angebote die Luft für eigene Phantasien und Aktivitäten nehmen. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
Kölner Spielecircus: schulischer Suchtpräventionstag im Rahmen der BZgA-Kampagne „Kinder stark machen“ für 60 bis 150 Schüler der Klassenstufen 6 bis 8, mit Workshops und einer Abschlusspräsentation für Eltern und Lehrkräfte. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
Was die Forschung heute sagt
Der Beitrag behandelt diesen Ansatz nicht gesondert.
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Früherkennung und frühe gezielte Hilfen Ansatz 4 von 4, Stand 2003
Vier integrierte Ansätze, Stand 2003Ansatz 4 von 4, Stand 2003
Kernidee
Geschätzt betreiben mindestens 90 % der Jugendlichen Drogengebrauch nur transitorisch („adolescence-limited“); bei bis zu 10 % sei davon auszugehen, dass sie vor dem Hintergrund kumulierter Belastungen zu riskantem Konsum neigen; diese Risikogruppen brauchen gezieltere Ansprache und Hilfen. Die Drogen- und Suchtkommission empfahl 2002, die strikte Trennung von primär- und sekundärpräventiven Maßnahmen aufzuheben. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
Praxisbeispiel aus dem Aufsatz
„Bekifft in der Schule“: Hamburger Qualifizierungs- und Hilfsangebot für Schulen zur Früherkennung und Frühintervention, unter anderem mit einer „minimalen Intervention“ für Schüler mit problematischem Cannabiskonsum. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
Modellprojekt FreD: an 15 Standorten in acht Bundesländern erprobt, für erstauffällige Konsumierende von 14 bis 21 Jahren, mit einem achtstündigen Kursangebot. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 180)
Was die Forschung heute sagt
Persönlichkeitsgezielte Programme wie Preventure setzen bei Jugendlichen mit erhöhtem Risikoprofil an; die Belege stammen bislang überwiegend aus der Forschungsgruppe um Conrod. (Beitrag; Conrod et al., 2013)
Im Beitrag lesen: Suchtprävention heute: Ansätze und Praxisbeispiele
Fortschreibung seit 2003 (Beitrag „Suchtprävention im Wandel“)
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Verhältnisprävention Fortschreibung, ab 2003
Fortschreibung seit 2003Fortschreibung, ab 2003
Offene Frage von 2003
„Die Praxis der Suchtprävention setzt nach wie vor zumeist auf der Verhaltensebene an.“ Die Autoren nannten Werbeverbote für legale Drogen als hilfreich und verwiesen darauf, dass viele das Nebeneinander von Konsumverboten und tolerierter Vermarktung von Alkoholika als doppelmoralisch empfinden. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181)
Kernidee
Reine Verhältnisprävention verändert allein die Umwelt: Verfügbarkeit, Preis, Werbung und die Gestaltung der Lebenswelt. Ein einzelnes Individuum spricht sie über Substanzen nicht an. (Beitrag)
Was der Beitrag ergänzt
Mindestpreise für Alkohol, ein hinreichend hohes Mindestabgabealter und Werbebeschränkungen sind gut belegte Bausteine; eine systematische Übersicht findet für kommunale, umweltbezogene Alkoholprävention überwiegend positive Effekte vor allem regulatorischer Maßnahmen, deren Wirkung allerdings eng an die Mobilisierung der Kommune gekoppelt ist. (Beitrag; Beeston et al., 2020; Carpenter & Dobkin, 2017; Coutinho de Oliveira et al., 2025)
Im selben Jahr wie der Aufsatz verabschiedete die WHO die Tabakrahmenkonvention (2003); rauchfreie Gesetze senkten die Herzinfarkt-Sterblichkeit binnen eines Jahres. (Beitrag; Gao et al., 2019)
Rein verhaltensbezogene Maßnahmen vergrößern soziale Ungleichheit eher, strukturelle Ansätze können sie verringern. (Beitrag; Lorenc et al., 2013)
Im Beitrag lesen: Offene Fragen, Probleme und Optionen, neu gestellt
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Evidenzregister und Qualitätsstandards Fortschreibung, ab 2003
Fortschreibung seit 2003Fortschreibung, ab 2003
Offene Frage von 2003
Es gebe „bei weitem zu wenige wissenschaftlich begründete Projektauswertungen oder übertragbare Ergebnisse aus der empirischen Wirkungsforschung“. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 182)
Kernidee
Qualitäts- und Evidenzrahmen, die es 2003 so noch nicht gab, bündeln den Konsens über wirksame Prävention und machen Befunde für die Praxis auffindbar. (Beitrag)
Was der Beitrag ergänzt
Die UNODC International Standards und das European Prevention Curriculum (EUPC) bündeln den internationalen Konsens; EUDA, das Qualitätsrahmenwerk EDPQS, die Register Blueprints und WSIPP sowie die Grüne Liste Prävention machen Wirksamkeitsbefunde auffindbar. (Beitrag)
Das BZgA-Memorandum versteht Evidenzbasierung als Integration der besten verfügbaren Forschung mit fachlicher Expertise und den Werten der Zielgruppen und stuft Vorhaben von „Praxisprojekt“ bis „BZgA Best Evidence“ ab. (Beitrag; De Bock, Dietrich & Rehfuess, 2021)
Im Beitrag lesen: Suchtprävention heute: Ansätze und Praxisbeispiele
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Implementationswissenschaft Fortschreibung, ab 2003
Fortschreibung seit 2003Fortschreibung, ab 2003
Offene Frage von 2003
Die Autoren beklagten zu wenige wissenschaftlich begründete Projektauswertungen und übertragbare Ergebnisse aus der Wirkungsforschung, dazu ein „Mangelwissen über gelungene Risikokarrieren“ und über erfolgreich bestandene drogenbezogene Transitionsprozesse. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 182)
Kernidee
Ob ein Programm wirkt, hängt mindestens so sehr von der Qualität seiner Umsetzung ab wie von seinem Inhalt. (Beitrag)
Was der Beitrag ergänzt
Programme mit hoher Umsetzungstreue erzielen im Mittel bessere Ergebnisse; Umsetzungstreue ist dafür notwendig, aber nicht hinreichend. (Beitrag; Durlak & DuPre, 2008)
Die Forschung unterscheidet acht Ergebnisdimensionen der Umsetzung, von Akzeptanz bis Nachhaltigkeit, und bearbeitet die Spannung zwischen Umsetzungstreue und Anpassung an den lokalen Kontext. (Beitrag; Proctor et al., 2011; Castro, Barrera & Holleran Steiker, 2011)
Im Beitrag lesen: Vom Programm zur Praxis: Implementationswissenschaft
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Lebenslauf, Bezugspersonen und Erreichbarkeit Fortschreibung, ab 2003
Fortschreibung seit 2003Fortschreibung, ab 2003
Offene Frage von 2003
Es gebe weitgehend unzugängliche Gruppen („hard to reach“), erkennbar an sozialer Belastung und Bildungsdefiziten; umsetzbare Handreichungen fehlten besonders für die Altersphase von 10 bis 13/14 Jahren. (Franzkowiak & Schlömer, 2003, S. 181–182)
Kernidee
Wichtigere Adressaten als die Jugendlichen selbst sind oft Eltern und Familien, die frühe Bildung, die Schule als Organisation und das Gemeinwesen; die UNODC-Standards ordnen wirksame Prävention über den gesamten Lebenslauf. (Beitrag)
Was der Beitrag ergänzt
Die BZgA-Expertise bilanziert für familienbezogene Programme d ≈ 0,31 gegenüber d ≈ 0,10 bis 0,14 für schulische; die Kombination von Schule und Elternhaus ist einer rein schulischen Umsetzung tendenziell überlegen. (Beitrag; Bühler, Thrul & Gomes de Matos, 2021; Newton et al., 2017)
Belastende Kindheitserfahrungen hängen systematisch mit späterem Substanzkonsum zusammen; bei vergleichbarem Konsum tragen sozial benachteiligte Gruppen eine deutlich höhere Last alkoholbezogener Schäden. (Beitrag; Madigan et al., 2023; Katikireddi et al., 2017)
Im Beitrag lesen: Nicht nur Jugendliche: Prävention über den Lebenslauf
Quellen: Franzkowiak, P. & Schlömer, H. (2003). Entwicklung der Suchtprävention in Deutschland: Konzepte und Praxis. Suchttherapie, 4, 175–182 (Stand 2003). Fortschreibung: dieser Beitrag mit den dort genannten Belegen.
Abschreckung und Kriminalisierung: eine international geteilte Sackgasse
Die früheste Phase war international überraschend einheitlich. In der Bundesrepublik prägten drastische Plakate von Zoll, Polizei und Krankenkassen das Bild, in den Vereinigten Staaten die Kampagne „Just Say No“ und das schulische Programm D.A.R.E., in vielen Ländern abschreckende Filme und konfrontative Formate. Die Logik war überall dieselbe: Wer die Gefahren nur drastisch genug ausmalt, werde den Konsum verhindern.
Die Wirkungsforschung hat diese Annahme über Jahrzehnte nicht bestätigt. D.A.R.E. zeigte in der ursprünglichen Form keine nachweisbaren Effekte auf den Substanzkonsum, auch nicht in der Langzeitperspektive (Ennett, Tobler, Ringwalt & Flewelling, 1994; Lynam et al., 1999; West & O'Neal, 2004). Konfrontative Abschreckungsformate vom Typ „Scared Straight“ erwiesen sich in der Cochrane-Synthese sogar als schädlich: Sie erhöhten die Delinquenz der teilnehmenden Jugendlichen, statt sie zu senken (Petrosino, Turpin-Petrosino, Hollis-Peel & Lavenberg, 2013). Dass schlecht konzipierte Präventionsangebote Schaden anrichten können, ist seither als eigene Befundklasse beschrieben, etwa wenn risikobehaftete Jugendliche in Gruppen zusammengeführt werden und sich wechselseitig verstärken (Dishion, McCord & Poulin, 1999; Werch & Owen, 2002).
Das heißt nicht, dass Furcht in der Risikokommunikation keine Rolle spielen darf. Die bislang umfassendste Metaanalyse zu Furchtappellen kommt zu einem differenzierten Ergebnis: Furchtappelle beeinflussen Einstellungen, Absichten und Verhalten im Mittel durchaus positiv, und sie wirken stärker, wenn sie mit einer Wirksamkeitsbotschaft verbunden sind, die den Adressaten zutraut, die empfohlene Handlung auch ausführen zu können (Tannenbaum et al., 2015). Die verbreitete Annahme, Furcht schlage ohne eine solche Botschaft ins Gegenteil um, bestätigte sich dabei nicht; sie wirkt dann nur schwächer. Die Selbstwirksamkeit ist also der Verstärker, den die plakativen Abschreckungskampagnen der ersten Phase nicht mitlieferten. Wie sich Präventionskommunikation jenseits der Abschreckung modellieren lässt, ist in einem eigenen Beitrag zu acht Kommunikationsmodellen ausführlicher dargestellt.
Von der Abstinenzerziehung zur Ursachenorientierung
Ab Mitte der 1970er-Jahre trat international die sachliche Aufklärung an die Stelle der reinen Abschreckung. Sie blieb zunächst dem Ziel völliger Abstinenz verpflichtet und überschätzte, wie schon Franzkowiak und Schlömer (2003) festhielten, die verhaltenssteuernde Kraft reinen Wissens. Aus dieser Enttäuschung erwuchs die Wende zur Ursachenorientierung: In den Blick rückten nun die individuellen und sozialen Bedingungen problematischer Entwicklung.
Mit der Ursachenorientierung weitete sich zugleich der Suchtbegriff über einzelne illegale Drogen hinaus auf die Sucht als solche. Nun zählten Alkohol, Tabak und Medikamente ebenso dazu wie stoffungebundene Verhaltenssüchte, etwa Spiel- oder Essstörungen (Franzkowiak & Schlömer, 2003). Diese begriffliche Öffnung ist für die spätere Diskussion um digitale Süchte von Bedeutung.
Die heutige Forschung stützt die Verschiebung, schärft sie aber. Reine Wissensvermittlung verändert Wissen, selten Verhalten. Und das in dieser Phase prägende Denken in Einstellungen und Absichten ist als alleiniger Hebel überholt. Die einflussreiche Theorie des geplanten Verhaltens, lange das Standardmodell der Absichtsbildung, ist nach Sniehotta, Presseau und Araújo-Soares (2014) für die Praxis nicht mehr nützlich. Sie helfe nicht, wirksame Interventionen zu entwickeln. Unwidersprochen blieb das nicht; Ajzen (2015) hält die Theorie für weiterhin brauchbar. Unstrittig ist aber: Absichten sagen Verhalten nur schwach vorher, und was zählt, ist die Übersetzung in Handeln unter realen Bedingungen.
Die Hinwendung zur Gesundheitsförderung und der Lebensweltansatz
Die Ottawa-Charta der WHO von 1986 markierte international den Übergang von einer krankheitsfixierten zu einer gesundheitsbezogenen, salutogenetischen Perspektive. Antonovskys Salutogenese fragt nicht, was krank macht, sondern was Menschen gesund hält; die WHO-Lebenskompetenzprogramme („life skills“) rückten allgemeine personale und soziale Fähigkeiten als Schutzfaktoren in den Mittelpunkt. Franzkowiak und Schlömer (2003) beschrieben diese Phase als Gewinn, hielten aber fest, dass sich Suchtprävention zeitweise kaum noch von allgemeiner Erziehung unterschied; in den 1990er-Jahren habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass „das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet“ werden sollte (S. 177).
Drei Entwicklungen haben die psychologische Basis dieser Phase seither präzisiert. Erstens wird Resilienz heute nicht mehr als stabile Persönlichkeitseigenschaft, sondern als dynamische Systemeigenschaft verstanden, definiert als „capacity of a dynamic system to adapt successfully to disturbances that threaten system function, viability, or development“ (Masten, 2014). Resilienz entsteht aus alltäglichen, gewöhnlichen Schutzprozessen (Masten, 2014, 2021). Zweitens liefert die Selbstbestimmungstheorie ein konsolidiertes Bedürfnisfundament: Autonomie, Kompetenz und soziale Eingebundenheit sind universelle psychologische Grundbedürfnisse, deren Befriedigung Wohlbefinden und deren Frustration Belastung vorhersagt (Ryan & Deci, 2017; Ryan, Deci & Vansteenkiste, 2021). Für die Praxis folgt daraus, dass der autonomieförderliche Stil der Durchführung wirkt: etwa wenn eine Lehrkraft Wahlmöglichkeiten lässt und Sinn stiftet, statt Regeln nur zu verordnen. Drittens bleibt Selbstwirksamkeit ein Wirkfaktor, nun aber eingebettet in ein breiteres Verständnis von Selbstregulation.
Diese Phase vollzieht zugleich eine räumliche Wendung. Die Ottawa-Charta verankerte den Gedanken, dass Gesundheit dort entsteht, wo Menschen leben, lernen, arbeiten und spielen, also in den Lebenswelten und nicht nur in den Köpfen. International ist daraus der Settings-Ansatz geworden: die gesundheitsfördernde Schule, die gesundheitsfördernde Kommune. In Deutschland ist dieser Lebensweltansatz rechtlich verankert. § 20a SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur lebensweltbezogenen Prävention, und der GKV-Leitfaden Prävention operationalisiert sie. Sein vierter Teil widmet sich der „Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“ in Kita, Schule, Hochschule und Kommune, sein fünfter der „individuellen verhaltensbezogenen Prävention“ (GKV-Spitzenverband, 2025). Damit erhalten die von Franzkowiak und Schlömer betonten Begriffe „Lebensweltorientierung“ und „strukturelle Gesundheitsförderung“ eine internationale und eine sozialrechtliche Verortung zugleich. Wichtig ist die Genauigkeit der Sprache: § 20a SGB V begründet einen Leistungsbereich, keinen Zertifizierungsstatus für Organisationen.
Förderung von Gesundheit und Risikokompetenz
Den jüngsten konzeptionellen Akzent setzte um die Jahrtausendwende die Förderung von Risikokompetenz. Der Begriff geht maßgeblich auf Franzkowiak selbst zurück, der ihn bereits Mitte der 1990er-Jahre als neue Leitorientierung der primären Suchtprävention vorschlug (Franzkowiak, 1996). Die Idee: Experimentier- und Risikoverhalten ist im Jugendalter entwicklungsnormal, und Ziel der Prävention ist nicht die unrealistische Totalabstinenz, sondern die Überführung jugendlichen Risikoverhaltens in lebenslange Risikokompetenz, also in einen informierten, reflektierten und kontrollierten Umgang mit Risiken.
Hier hat die internationale Forschung am stärksten nachgelegt, in zwei Richtungen.
Erstens erklärt die Entwicklungsneurowissenschaft heute, warum die Adoleszenz eine besondere Risikophase ist. Laurence Steinberg bringt es auf ein Bild. Das jugendliche Gehirn sei wie ein Auto „with a sensitive gas pedal and bad brakes“ (Steinberg, 2014), also ein empfindliches Gaspedal bei schwachen Bremsen. Dahinter steht das Dual-Systems-Modell: Ein früh reifendes, sozioemotionales Anreizsystem trifft auf ein langsamer reifendes kognitives Kontrollsystem, sodass die Risikobereitschaft in der Adoleszenz ihren Gipfel erreicht (Shulman et al., 2016). Daraus folgt eine Korrektur der Aufklärungslogik: Jugendliches Risikoverhalten ist nicht primär Folge mangelnder Risikoeinschätzung, sondern einer motivational-affektiven Schieflage. Reine Information adressiert das falsche System. Anreizsuche und Selbstregulation sind zudem weitgehend unabhängige Prozesse und müssen getrennt gefördert werden; pubertätsgetriebene Annäherung und altersgetriebene Impulskontrolle entwickeln sich entkoppelt (Icenogle et al., 2017). Steinberg bringt das auf die Formel, die Förderung von Selbstregulation sei „the central task of adolescence“ (Steinberg, 2014). Er selbst zieht daraus allerdings nicht den Schluss, Prävention erschöpfe sich im Training von Selbstregulation. Für ihn ist Selbstregulation die Entwicklungsaufgabe der Adoleszenz. Das Besondere am Jugendalter ist gerade, dass die Heranwachsenden die Risiken meist kennen und für sich allein durchaus besonnen urteilen, in Gegenwart Gleichaltriger aber anders handeln, selbst wenn ihnen die Wahrscheinlichkeit ungünstiger Folgen bekannt ist (Steinberg, Chein & Smith, 2014). Die soziale Situation selbst verstärkt die Ansprechbarkeit des Belohnungssystems und lässt die kognitive Kontrolle vorhersehbar einbrechen (Chein et al., 2011); Steinberg diskutiert dafür unter anderem die in der Pubertät erhöhte Dichte von Oxytocin-Rezeptoren, die die Gegenwart Gleichaltriger besonders bedeutsam mache (Steinberg, Albert & Chein, 2013). Seine eigene Folgerung weist deshalb stärker auf die Verhältnisebene. Verlässlicher als der Versuch, Jugendliche selbst zu verändern, sei es oft, die Kontexte zu verändern, in denen riskantes Verhalten geschieht, etwa über Preis, Verfügbarkeit, Aufsicht oder Regelungen wie das gestufte Führerscheinsystem (Steinberg, 2015). Selbstregulationsförderung und Verhältnisprävention greifen damit ineinander. Für den deutschsprachigen Raum bekräftigt das die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2024), die die Förderung von Selbstregulationskompetenzen als durchgängige Bildungsaufgabe von der Kita bis in die Schule beschreibt. Was das für das Bildungssystem bedeutet, ist gesondert dargestellt.
Auch das Suchtverständnis selbst hat sich verschoben. Die Anreiz-Sensitivierung trennt das dopaminerg getriebene Verlangen (wanting) vom hedonischen Genusserleben (liking): Sucht beruht nach Berridge und Robinson (2016) auf einer übermäßigen Verstärkung speziell des reizgetriebenen Verlangens, ohne dass das Genusserleben mitwachsen müsste. Sucht ist demnach ein durch Reize ausgelöstes, überschießendes Verlangen, das auch dann fortbestehen kann, wenn der Genuss längst nachgelassen hat, etwa beim Griff zur Zigarette, die kaum noch Genuss bereitet (Bechara et al., 2019). Kognitive Selbstwirksamkeit allein reicht im reizgesättigten Moment nicht aus; es braucht zusätzlich die Fähigkeit, Körpersignale und Affekte wahrzunehmen und zu regulieren, eine Linie, die über die Interozeption an die Reflexion über den eigenen Konsum anschließt. Dass neben der kognitiven Kontrolle auch die Regulation von Gefühlen zählt, bestätigt eine Metaanalyse: Menschen mit einer Substanzgebrauchsstörung weisen deutlich größere Schwierigkeiten der Emotionsregulation auf als Menschen ohne (Stellern et al., 2022).
Zweitens hat die Risikokompetenz ein international anschlussfähiges Schwesterkonstrukt gefunden: die Drogenkompetenz (drug literacy) als spezifische Ausprägung der Gesundheitskompetenz (health literacy). Instrumente wie das HELMA fassen Gesundheitskompetenz in messbare Dimensionen von Zugang über Verstehen und Bewerten bis Anwenden (Ghanbari, Ramezankhani, Montazeri & Mehrabi, 2016; Okan et al., 2018). Als eigenständiger Wirkmechanismus ist die Drogenkompetenz allerdings jung: Die kompetenz- und sozialeinflussbasierte Prävention ist breit und unabhängig belegt, die direkte Wirksamkeitsevidenz des Konstrukts selbst stützt sich dagegen bislang auf wenige Studien. Erste Hinweise auf die Wirksamkeit eines mündigkeitsorientierten, an Schadensminimierung ausgerichteten Ansatzes liefert das australische Illicit Project, ein schulbasiertes Programm, das sich selbst als neurowissenschaftlich fundiert beschreibt, dessen entsprechender Anteil aber in einer Psychoedukation über Hirnreifung und Substanzwirkungen besteht. In cluster-randomisierten Studien zeigte es bei älteren Jugendlichen (15 bis 19 Jahre) Wissens- und Kompetenzzuwächse sowie eine Verlangsamung riskanten Konsums (Debenham, Champion, Birrell & Newton, 2022; Debenham, Birrell, Champion & Newton, 2023); die Befunde stammen allerdings von einer einzigen australischen Arbeitsgruppe, sind außerhalb Australiens nicht repliziert und beim Cannabiskonsum programmintern uneinheitlich. Im deutschsprachigen Raum verfolgt REBOUND denselben Ansatz für Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren; eine kontrollierte Pilotstudie fand günstige, nach Schulform heterogene Effekte auf Alkohol- und Cannabiskonsum sowie auf das Substanzwissen (Jungaberle & Nagy, 2015).
Die Substanzinformation selbst ist heute belastbarer und anders gerahmt. Multikriterielle Gefährlichkeitsanalysen bewerten legale und illegale Substanzen auf einer gemeinsamen Skala und lösen das Risikourteil damit vom rechtlichen Status. Der mehrfach replizierte Befund, in Deutschland durch ein Expertenpanel (Bonnet et al., 2020), in Australien durch eine vergleichbare Studie (Bonomo et al., 2019): In der Gesamtbetrachtung von Eigen- und Fremdschädigung rangiert die legale Droge Alkohol unter den schädlichsten überhaupt, oberhalb mancher illegaler Substanzen, sodass rechtliche Einordnung und tatsächliche Schädlichkeit auseinanderfallen. Solche Rangordnungen beruhen auf gewichteten Experteneinschätzungen und bleiben methodisch umstritten; dass die Gefährlichkeit von Alkohol zugleich altersrobust unterschätzt wird (Cheeta et al., 2018), macht sie zu einem konkreten Lernziel jeder ehrlichen Substanzaufklärung.
Auch der diagnostische Rahmen hat sich gewandelt. An die Stelle der alten Dichotomie aus Missbrauch und Abhängigkeit (DSM-IV, ICD-10) trat mit dem DSM-5 (2013) ein Schweregradkontinuum mit einer einzigen Diagnose der Substanzgebrauchsstörung, ergänzt um das Kriterium des Verlangens (Craving) und geöffnet für Verhaltenssüchte (Bhad, Lal & Balhara, 2015); die ICD-11 (in Kraft seit 2022) vereinfachte die Abhängigkeitsdiagnose zusätzlich. Für die Prävention ist das mehr als eine Formalie. Das Kontinuum-Denken entspricht der Wende von der Entweder-oder-Logik (abstinent oder abhängig) zu einer abgestuften Risikokompetenz, und das Craving-Kriterium schlägt die Brücke zur Anreiz-Sensitivierung und zu den stoffungebundenen Süchten. Zugleich verändert schon die Wahl des Klassifikationssystems, wer als abhängig gilt: Bei behandelten Jugendlichen fällt die Abhängigkeitsprävalenz nach ICD-11 höher aus als nach DSM-IV, DSM-5 oder ICD-10, was die Autoren als mögliche Überdiagnose werten (Chung et al., 2017).
Substanzunspezifisch: an Risiko- und Schutzfaktoren ansetzen, nicht zwingend an Drogen
Eine Einsicht durchzieht alle bisher beschriebenen Phasen und ist heute zum verbindenden Rahmen geworden: Den eigentlichen Ansatzpunkt der Prävention bilden die Risiko- und Schutzfaktoren, die eine problematische Entwicklung wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher machen; die Substanz selbst muss dabei nicht im Mittelpunkt stehen. Die grundlegende Systematik dieser Faktoren über die Bereiche Individuum, Familie, Schule, Gleichaltrige und Gemeinwesen hinweg legten Hawkins, Catalano und Miller (1992) vor; sie ist bis heute das Rückgrat einer wirksamen Präventionsplanung und der Logik von Gemeinwesenansätzen wie Communities That Care.
Daraus folgt etwas, das im Alltag oft überrascht: Ein wirksames Präventionsangebot muss Drogen nicht notwendigerweise zum Thema machen. Es kann ausschließlich Schutzfaktoren stärken, etwa Selbstregulation, Schulverbundenheit, die nachweislich zwischen sozialen Zielen und späterem Substanzkonsum vermittelt (Meisel & Colder, 2017), oder unterstützende, nicht-elterliche Beziehungen (Natürliches Mentoring), deren Qualität mit besseren Entwicklungsverläufen einhergeht (van Dam et al., 2018). Auch Steinbergs Befund, dass schützende Kontexte und generische Selbstregulation mehr ausrichten als die Belehrung über einzelne Gefahren, weist in dieselbe Richtung (Steinberg, 2014, 2015).
Am anderen Ende des Spektrums steht die reine Verhältnisprävention, die kein einzelnes Individuum über Substanzen anspricht, sondern allein die Umwelt verändert: Verfügbarkeit, Preis, Werbung oder die Gestaltung der Lebenswelt selbst. Das ist die konsequente Antwort auf Steinbergs Befund: Wenn die Selbstkontrolle gerade in den reizstarken, sozialen Situationen vorhersehbar nachlässt, ist es oft verlässlicher, diese Situationen zu gestalten, als die Kontrolle zu trainieren. Auch das ist Suchtprävention, und ihre Belege können stärker ausfallen als die vieler verhaltensbezogener Programme, worauf die offenen Fragen am Ende zurückkommen.
Damit löst sich der alte Gegensatz von substanzspezifischer und substanzunspezifischer Prävention auf. Beides sind legitime Wege innerhalb desselben Rahmens aus Risiko- und Schutzfaktoren und Lebenswelten. Welcher Weg im Einzelfall weiterführt, entscheidet der ermittelte Bedarf, nicht eine Doktrin und nicht das vorhandene Angebot.
Nicht nur Jugendliche: Prävention über den Lebenslauf und die Bezugspersonen
Suchtprävention wird häufig als Unterrichtsstunde für Jugendliche vorgestellt. Dieses Bild ist zu eng. Die wichtigsten Adressaten sind oft andere: Eltern und Familien, die frühe Bildung in der Kita, die Schule als Organisation und das Gemeinwesen. Der Grund liegt im Rahmen aus Risiko- und Schutzfaktoren, die in all diesen Bereichen wirken, in der Familie, in der Schule, unter Gleichaltrigen und in der Kommune (Hawkins, Catalano & Miller, 1992). Wer Schutzfaktoren stärken will, muss dort ansetzen, wo sie entstehen, und das ist selten allein der Klassenraum der weiterführenden Schule.
Die Wirksamkeitsbefunde bestätigen das. Familienbezogene Prävention zeigt im Vergleich die stärksten Effekte, und die Kombination von Schule und Elternhaus ist einer rein schulischen Umsetzung überlegen (Bühler, Thrul & Gomes de Matos, 2021; Newton et al., 2017). Und es gilt: je früher, desto wirksamer. Weil sich frühe Belastungen biologisch einschreiben und sogar über Generationen weitergegeben werden, ist der Hebel früher, an die Bezugspersonen gerichteter Prävention besonders groß, weil die frühen Entwicklungsphasen sensible Zeitfenster der Hirnentwicklung sind (Buss et al., 2017).
Diese Logik bildet der Lebensweltansatz ab. Der GKV-Leitfaden ordnet die lebensweltbezogene Prävention nach Settings: Kita, Schule, Hochschule und Kommune (GKV-Spitzenverband, 2025); Gemeinwesenansätze mobilisieren die gesamte Kommune. Auch der internationale Konsens ist so gebaut: Die UNODC International Standards ordnen wirksame Prävention über den gesamten Lebenslauf, von Säuglings- und früher Kindheit über das mittlere Kindesalter bis in die Adoleszenz und das Erwachsenenalter, und sie zählen einen unterstützenden politischen und regulatorischen Rahmen ausdrücklich dazu. Die direkte Arbeit mit Jugendlichen ist damit ein Element unter mehreren. Der wirksamere Weg führt oft über die Erwachsenen und Institutionen rund um die Heranwachsenden, und über die frühesten Lebensjahre.
Suchtprävention heute: Ansätze und Praxisbeispiele
Wie schon 2003 verbindet die gegenwärtige Praxis alte und neue Leitorientierungen. Die folgenden Beispiele illustrieren das Feld; sie sind bewusst international und unterschiedlich angelegt.
Schulische Lebenskompetenzprogramme. Das europäische Programm Unplugged, aus dem EU-Dap-Verbund hervorgegangen, kombiniert Lebenskompetenzen mit normativer Korrektur und sozialer Einflussnahme; die Cochrane-Synthese ordnet kompetenzbasierte, interaktive Curricula als die wirksamste Programmklasse ein, während rein affektive oder wissensorientierte Formate kaum Effekte zeigen (Faggiano, Minozzi, Versino & Buscemi, 2014). Eine Meta-Regression zeigt zudem, dass die Frage nicht nur lautet, was wirkt, sondern für wen. Wirksamkeit und passende Programmkomponenten unterscheiden sich nach Altersgruppe (Onrust, Otten, Lammers & Smit, 2016). Wie folgenreich die Passung nach Alter ist, zeigt die brasilianische Unplugged-Adaption #Tamojunto: In ihrer ersten Fassung erhöhte sie bei jüngeren Schülern den Erstkonsum von Alkohol, vermutlich weil normativ gerahmte Botschaften zum Konsum in dieser Altersgruppe vor allem die Erwartung verstärkten, alle tränken ohnehin; erst die überarbeitete Fassung ohne diese Komponenten kehrte den Effekt um (Sanchez et al., 2017, 2021). Mündigkeits- und schadensminimierungsorientierte Zugänge haben ihre Belege daher bei älteren Jugendlichen (das Illicit Project bei 15- bis 19-Jährigen, REBOUND ab 14 Jahren); bei deutlich jüngeren Heranwachsenden sind sie nicht voraussetzungslos und können ungünstig wirken. Im deutschsprachigen Raum sind etwa „Eigenständig werden“ und „Klasse2000“ cluster-randomisiert beziehungsweise quasi-experimentell untersucht.
Selektive, zielgruppengenaue Ansätze. Persönlichkeitsgezielte Programme (personality-targeted) wie Preventure setzen gezielt bei Jugendlichen mit erhöhtem Risikoprofil an und zählen zu den am besten untersuchten selektiven Schulprogrammen, wobei die Belege bislang überwiegend aus der Forschungsgruppe um Conrod stammen (Conrod et al., 2013). Sie konkretisieren Franzkowiak und Schlömers Hinweis, dass Risikokompetenzförderung nicht für alle Heranwachsenden gleichermaßen geeignet ist.
Gemeinwesen- und Lebensweltansätze. Communities That Care organisiert Prävention als datenbasierten kommunalen Koalitionsprozess, der Risiko- und Schutzfaktoren erhebt und passende, erprobte Programme auswählt (Hawkins & Catalano, 1992; Steketee et al., 2013); die zugrunde liegende Soziale Entwicklungsstrategie ist in einem eigenen Beitrag dargestellt. Der reinen Verhältnisprävention am nächsten kommt das vielbeachtete isländische Präventionsmodell, das den Schwerpunkt in seiner isländischen Ursprungsform ganz auf die Veränderung der Lebenswelt legt, etwa über elterliche Aufsicht, organisierte Freizeit und kommunale Strukturen. Diese reine Form bleibt allerdings weitgehend auf Island beschränkt: In den internationalen Adaptionen wird das Modell selten unverändert und kaum je rein verhältnispräventiv umgesetzt, belastbare Wirkungsbelege außerhalb Islands fehlen weitgehend, und schon die isländische Evidenz ist korrelativ und wird kontrovers diskutiert. Seine Übertragbarkeit ist daher keineswegs selbstverständlich und wird an anderer Stelle kritisch diskutiert.
Kombination der Settings. Programme, die Schule und Elternhaus verbinden, sind einer rein schulischen Umsetzung tendenziell überlegen, auch wenn die Effekte moderat bleiben (Newton et al., 2017).
Damit Praxis und Forschung nicht auseinanderfallen, existieren heute Qualitäts- und Evidenzrahmen, die es 2003 so noch nicht gab. Die UNODC International Standards und das European Prevention Curriculum (EUPC) bündeln den internationalen Konsens darüber, was wirksame Prävention ausmacht; die EUDA als europäische Drogenagentur, das Qualitätsrahmenwerk EDPQS, die US-Register Blueprints und WSIPP sowie im deutschsprachigen Raum die Grüne Liste Prävention machen Wirksamkeitsbefunde für die Praxis auffindbar. Wie ein solches Register funktioniert, ist am Beispiel der Grünen Liste gesondert beschrieben. Ergänzend liefert das BZgA-Memorandum ein abgestuftes Evidenzspektrum, das von „Praxisprojekt“ über „BZgA Promising Practice“ bis „BZgA Best Evidence“ reicht und so auch Vorhaben einordnet, die noch nicht den höchsten Belegungsgrad erreicht haben (De Bock, Dietrich & Rehfuess, 2021).
Vom Programm zur Praxis: Implementationswissenschaft
Franzkowiak und Schlömer (2003) beklagten zum Schluss den Mangel an „wissenschaftlich begründeten Projektauswertungen oder übertragbaren Ergebnissen aus der empirischen Wirkungsforschung“, dazu das „Mangelwissen über gelungene Risikokarrieren“ (S. 182). Die erste Lücke bearbeitet seither eine eigene Disziplin: die Implementationswissenschaft. Ihr Kernbefund ist ernüchternd und ermutigend zugleich: Ob ein Programm wirkt, hängt mindestens so sehr von der Qualität seiner Umsetzung ab wie von seinem Inhalt. Programme, die mit hoher Umsetzungstreue durchgeführt werden, erzielen im Mittel bessere Ergebnisse; Umsetzungstreue ist dafür notwendig, aber nicht hinreichend (Durlak & DuPre, 2008). Was das praktisch heißt, zeigt ein einfacher Vergleich. Dasselbe Programm wirkt, wenn eine geschulte Lehrkraft alle vorgesehenen Stunden hält, und verpufft, wenn es im Schulalltag auf zwei Doppelstunden zusammengestrichen wird.
Die Implementationsforschung hat dafür ein eigenes Begriffsinventar entwickelt. Sie unterscheidet acht Ergebnisdimensionen der Umsetzung (implementation outcomes): Akzeptanz, Adoption, Angemessenheit, Durchführbarkeit, Umsetzungstreue, Reichweite, Kosten und Nachhaltigkeit (Proctor et al., 2011), und sie hat die Spannung zwischen Umsetzungstreue (fidelity) und notwendiger Anpassung an den lokalen Kontext (adaptation) zu einem zentralen Thema gemacht (Carroll et al., 2007; Castro, Barrera & Holleran Steiker, 2011). Sie fragt nach der Verstetigung über die Projektförderung hinaus (Scheirer, 2005; Wiltsey Stirman et al., 2012; Shelton, Cooper & Wiltsey Stirman, 2018) und sie behandelt das geordnete Beenden wirkungsloser Programme, die De-Implementation, als eigenes Forschungsfeld. Warum Schulen an wirkungslosen Programmen festhalten und wie sich das ändern lässt, ist in einem eigenen Beitrag ausführlich behandelt; ergänzend dazu, wie Innovationen nachhaltig verankert werden und welche Rolle Netzwerke bei der Implementierung spielen.
Auch die Modelle der Verhaltensänderung, etwa das Behaviour Change Wheel mit seinem Kern, dem COM-B-Modell, gehören in dieses Feld. Sie beantworten die in der Aufklärungsphase offen gebliebene Frage, wie aus einer Absicht tatsächlich Handeln wird: indem sie von einem Ziel zu der Frage führen, welche Bausteine aus Fähigkeit, Gelegenheit und Motivation den gewünschten Effekt überhaupt erzeugen können, und damit zugleich an die Verhältnisebene anschließen, denn Gelegenheit ist eine Eigenschaft der Lebenswelt, nicht der Person. Das BZgA-Memorandum übersetzt diese Einsicht in einen praktischen Rahmen. Es benennt die Übertragbarkeit von Interventionen, die Nutzung von Übersichts- und Wirksamkeitsregistern, die Einschätzung der Transferabilität und vor allem die „enge Vernetzung von Praxis und Wissenschaft“ als Bausteine evidenzbasierter Umsetzung auf lokaler Ebene (De Bock et al., 2021). Damit ist die Professionalisierung beschrieben, die das Feld seit 2003 durchlaufen hat: Prävention ist von einer Sammlung lose nebeneinander stehender Aktivitäten zu einer Wissenschaft mit eigenen Methoden, Standards und Berufsbildern geworden.
Offene Fragen, Probleme und Optionen, neu gestellt
Die (selbst-)kritischen Fragen, mit denen Franzkowiak und Schlömer (2003) schlossen, sind ein guter Maßstab für das, was seither erreicht wurde und was offen blieb.
Begrifflichkeit. Schon 2003 erschien der Begriff „Suchtprävention“ zu eng. Inzwischen hat sich international eine eigenständige Präventionswissenschaft (prevention science) mit gemeinsamer Ausbildung etabliert, im europäischen Raum getragen vom European Prevention Curriculum und der Fachgesellschaft EUSPR. Prävention wird heute über das Suchtfeld hinaus als Förderung gesunder Entwicklung verstanden, die verschiedene Risikoverhaltensweisen gemeinsam adressiert.
Verhalten und Verhältnisse. Hier ist die Kritik von Franzkowiak und Schlömer am hartnäckigsten aktuell. Die aktualisierte BZgA-Expertise zur Suchtprävention bilanziert für die verhaltensbezogene Prävention überwiegend kleine Effektstärken, jeweils in der erwünschten Richtung aus weniger Konsum und mehr Schutz: etwa d ≈ 0,10 bis 0,14 für schulische Programme, d ≈ 0,31 für familienbezogene Programme und eine standardisierte Mittelwertdifferenz von 0,16 für Mentoringprogramme (Bühler, Thrul & Gomes de Matos, 2021). Zur Einordnung: Effektstärken unter d = 0,2 gelten als klein, können auf Bevölkerungsebene aber dennoch viele Fälle bedeuten. Zudem zeigt sich eine Leerstelle: Aktuelle Übersichtsarbeiten zu verhältnispräventiven, alkoholpolitischen Maßnahmen auf kommunaler oder nationaler Ebene ließen sich für den Untersuchungszeitraum kaum identifizieren (Bühler et al., 2021). Diese Lücke beginnt sich erst zu schließen. Eine systematische Übersicht zu kommunaler, umweltbezogener Alkoholprävention findet überwiegend positive Effekte vor allem regulatorischer Maßnahmen, deren Wirkung allerdings eng an die Mobilisierung der Kommune gekoppelt ist (Coutinho de Oliveira, Moreira de Sousa & Soares-Santos, 2025). Die Bausteine der Verhältnisprävention sind gut belegt: Mindestpreisregelungen für Alkohol (Beeston et al., 2020), ein hinreichend hohes Mindestabgabealter (Carpenter & Dobkin, 2017) und Werbebeschränkungen gehören zu den am besten belegten Maßnahmen überhaupt.
Besonders eindrücklich belegt das die Tabakkontrolle. Im selben Jahr, in dem Franzkowiak und Schlömer die vernachlässigte Verhältnisprävention beklagten, verabschiedete die WHO die Tabakrahmenkonvention (FCTC, 2003); die zwei Jahrzehnte seither zeigen mit großer Deutlichkeit, dass strukturelle Prävention bevölkerungsweit wirken kann. Die Raucherprävalenz ist weltweit deutlich gesunken (GBD 2019 Tobacco Collaborators, 2021), in der Europäischen Union schneiden Länder mit konsequenterer Tabakkontrolle nachweislich besser ab (Feliu et al., 2019), und rauchfreie Gesetze senkten die Herzinfarkt-Sterblichkeit binnen eines Jahres (Gao et al., 2019). Innerhalb der Tabakkontrolle wirken vor allem Steuer- und Preiserhöhungen, auf die gerade Jugendliche stark reagieren, rauchfreie Räume und umfassende Werbeverbote, während ergänzende Maßnahmen wie die Einheitsverpackung darüber hinaus nur noch wenig bewirken. Die kausale Evidenz ist hier ungewöhnlich stark, weil sich dieselben Maßnahmen über viele Länder und Zeitpunkte als natürliche Experimente mit klarer Dosis-Wirkungs-Beziehung beobachten lassen, anders als bei vielen Gemeinwesenmodellen. Dass Deutschland bei der Tabakkontrolle im europäischen Vergleich lange zurücklag (Gredner et al., 2020), zeigt zugleich, wie zäh sich strukturelle Maßnahmen gegen wirtschaftliche Interessen durchsetzen.
Die EU-Drogenstrategie 2021 bis 2025 verankert diese Ebene strategisch (EU-Drogenstrategie). Dass strukturelle Ansätze dennoch unterimplementiert bleiben, hat einen Namen: den „lifestyle drift“, die Tendenz, gut gemeinte strukturelle Vorhaben in der Umsetzung doch wieder auf individuelles Verhalten zu verengen. Dass eine vorrangig strafrechtliche Drogenpolitik eigene gesundheitliche und soziale Schäden erzeugt und eine an öffentlicher Gesundheit orientierte Politik vorzuziehen ist, hat die Johns-Hopkins-Lancet-Kommission umfassend dargelegt (Csete et al., 2016). Auch die Teillegalisierung von Cannabis (in Deutschland seit 2024) ist im Kern eine verhältnispräventive Weichenstellung: Sie verschiebt die Frage von Verbot zu Regulierung, womit Verfügbarkeit, Mindestalter und Werbe- beziehungsweise Marketingbeschränkungen zu den Hebeln werden. Warum die Verhältnisprävention bei riskanten Konsummustern ein unterschätzter Ansatz mit großem Potenzial ist, ist gesondert dargestellt.
Erreichbarkeit und Chancengleichheit. Die Sorge von Franzkowiak und Schlömer um die „hard to reach“ hat eine mechanistische Grundlage erhalten. Belastende Kindheitserfahrungen sind verbreitet und hängen systematisch mit späterem Substanzkonsum zusammen (Madigan et al., 2023; Sebalo et al., 2023). Die Forschung zeigt zudem, wie früh und wie tief sich soziale Ungleichheit in Stressregulation und Entwicklung einschreibt, bis hinunter zu epigenetischen Spuren der Stressreaktivität (Houtepen et al., 2016; Buss et al., 2017), und sie belegt veränderte Denk- und Zukunftsmuster bei früh belasteten Kindern (Hoffmann et al., 2023). Für die Praxis folgt daraus eine trauma-sensible Gestaltung und die Einsicht, dass universelle Programme die am stärksten Belasteten nicht automatisch erreichen. Mehr noch – die Folgen des Konsums sind sozial ungleich verteilt. Bei vergleichbarem Konsum tragen sozial benachteiligte Gruppen eine deutlich höhere Last alkoholbezogener Schäden (Katikireddi et al., 2017). Das hat eine unbequeme Konsequenz für die Strategiewahl: Rein verhaltensbezogene, an das Individuum gerichtete Maßnahmen vergrößern soziale Ungleichheit eher, während strukturelle, verhältnisbezogene Ansätze sie verringern können (Lorenc et al., 2013). Verhältnisprävention ist damit im Durchschnitt wirksamer und zugleich gerechter. Ebenso ist das Geschlecht ein systematisch zu berücksichtigender Moderator, weil Konsummuster, Risiko- und Schutzfaktoren sowie Programmwirkungen zwischen den Geschlechtern variieren. Dass die Suchtprävention es mit sehr heterogenen Jugendlichen zu tun hat, ist in einer Interaktionstypologie genauer beschrieben.
Realistische Erwartungen und das Risiko des Schadens. Die kleinen Effektstärken sind kein Argument gegen Prävention, aber gegen überzogene Versprechen; aktuelle Übersichtsarbeiten zur primären Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen zeigen, dass es wirksame Programme gibt, die Stärke der wissenschaftlichen Evidenz aber von Programm zu Programm erheblich schwankt (Tremblay et al., 2020). Wer kleine Effekte ernst nimmt, stellt die richtigen Fragen und achtet zugleich darauf, keinen Schaden anzurichten.
Evidenzbasierung als Querschnitt. Eine Antwort auf den von Franzkowiak und Schlömer beklagten Forschungsmangel ist die Institutionalisierung von Evidenz. International leisten das die genannten Register und Standards, im deutschen Kontext das BZgA-Memorandum „Evidenzbasierte Prävention und Gesundheitsförderung“, das Evidenzbasierung als Integration der besten verfügbaren Forschung mit fachlicher Expertise und den Werten der Zielgruppen versteht (De Bock et al., 2021). Was das praktisch bedeutet, ist als Wegweiser für die Praxis aufbereitet.
Stoffungebundene und digitale Süchte. Schon Franzkowiak und Schlömer (2003) bezogen Verhaltenssüchte wie Spiel- oder Essstörungen ein. Heute steht vor allem der problematische Gebrauch von Smartphone, Internet und digitalen Spielen im Vordergrund. Mit der „Gaming Disorder“ hat die ICD-11 neben der Glücksspielstörung eine weitere Verhaltenssucht offiziell kodifiziert, was fachlich umstritten bleibt (Aarseth et al., 2017). Die Anreiz-Sensitivierung liefert dabei die theoretische Brücke: Das reizgetriebene Verlangen ist nicht an eine chemische Substanz gebunden. Eben deshalb lässt sich die substanzunspezifische Logik der Risiko- und Schutzfaktoren auf digitale Konsumformen übertragen, ohne den umstrittenen Krankheitsstatus vorwegzunehmen.
Verschobene Konsumlandschaften. E-Zigaretten und Vaping prägen den Jugendkonsum, und die Teillegalisierung von Cannabis verändert seit 2024 in Deutschland die Rahmenbedingungen der Prävention. Belastbare Wirksamkeitsevidenz für die Prävention dieser neueren Muster ist noch dünn, was sie zu offenen Forschungsfragen macht.
Das veränderte Menschenbild
Die von Franzkowiak und Schlömer (2003) beschriebene Bewegung, weg von der Abschreckung, hin zu Gesundheitsförderung, Lebenskompetenz und Risikokompetenz, war kein nationaler Sonderweg, sondern ein international geteilter Lernprozess. Was sich seither vor allem verändert hat, ist die Tiefe der Begründung: Die Entwicklungsneurowissenschaft erklärt heute, warum die Adoleszenz eine besondere Phase ist; die Gesundheits- und Drogenkompetenzforschung macht die Risikokompetenz international messbar; die Implementationswissenschaft beantwortet die alte Frage nach der Übertragbarkeit; und Register, Standards und der Lebensweltansatz des § 20a SGB V geben der Praxis einen Rahmen. Unter all diesen fachlichen Verschiebungen aber liegt eine grundsätzlichere: ein verändertes Bild vom Menschen, an den sich Prävention richtet.
Am deutlichsten zeigt sich das am Suchtverständnis selbst. Lange galt Abhängigkeit als moralisches Versagen, als Frage des schwachen Willens. Seit den späten 1990er-Jahren trat dem das einflussreiche Modell der Sucht als Hirnerkrankung (brain disease model) entgegen, das den Konsumierenden als Patienten begreift, dessen verändertes Belohnungs- und Kontrollsystem das Verhalten weitgehend bestimmt (Volkow, Koob & McLellan, 2016). Dieses Modell ist nicht unwidersprochen geblieben. Marc Lewis (2017) deutet dieselben Hirnveränderungen entwicklungspsychologisch. Sie glichen denen jedes intensiven, motivierten Lernens und belegten eher eine Entwicklung als eine Krankheit. Wayne Hall und Kollegen halten dem Modell entgegen, die Tier- und Bildgebungsbefunde stützten es nicht in dem Maße, wie seine Fürsprecher nahelegen, und es habe weder wirksamere Behandlungen noch eine bessere Politik hervorgebracht (Hall, Carter & Forlini, 2015). Die heutige neurobehaviorale Forschung nimmt eine Mittelposition ein: Sie versteht Sucht als reale, aber eingeschränkte Selbststeuerung, in der ein reizgetriebenes Verlangen die präfrontale Kontrolle überlagert, ohne dem Menschen seine Handlungsfähigkeit vollständig zu nehmen (Bechara et al., 2019; Berridge & Robinson, 2016). Die Debatte wird zwischen den Verfechtern des Krankheitsmodells und einem organisierten Gegenlager bis heute geführt (Heather, Field & Moss, 2022).
Mit diesem Modellstreit verbindet sich eine Hoffnung, die sich nur teilweise erfüllt hat: dass die Deutung der Sucht als Krankheit die Betroffenen entstigmatisiere. Die Forschung zeichnet ein gemischtes Bild. Biologisch-genetische Erklärungen mindern zwar die Schuldzuschreibung, erhöhen aber zugleich die wahrgenommene Gefährlichkeit, den Wunsch nach sozialer Distanz und den Pessimismus über die Heilungschancen (Haslam & Kvaale, 2015). Für spezifisch neurobiologische Erklärungen fällt der Befund noch ernüchternder aus. Eine Metaanalyse von 26 Studien fand die erhoffte Entlastung von Schuld nicht, wohl aber die ungünstigen Begleiteffekte (Loughman & Haslam, 2018). Gerade die gut gemeinte neurobiologische Aufklärung kann so zu einem fatalistischen Selbstbild beitragen. Daraus folgt eine praktische Lehre. Wer über das Gehirn spricht, sollte dessen Formbarkeit mitkommunizieren, die dem Eindruck des Festgelegtseins entgegenwirkt. Zugleich ist Zurückhaltung geboten, denn die gemessenen Effekte sind klein, und ein Übergang in tatsächlich diskriminierendes Handeln ist bislang kaum belegt (Haslam & Kvaale, 2015). Sucht selbst ist stark stigmatisiert, und dieses Stigma hält Betroffene davon ab, Hilfe zu suchen (Hammarlund et al., 2018). Folgenreich für die Prävention ist vor allem, dass verinnerlichtes Stigma gerade die Selbstwirksamkeit schwächt, auf die sie setzt: Wer die abwertende Zuschreibung übernimmt, traut sich den Verzicht weniger zu (Schomerus et al., 2011). Eine überzeichnet abschreckende Präventionskommunikation kann dieses Stigma verstärken und so der betroffenen Minderheit schaden, ein weiterer Grund, warum gut gemeinte Programme nicht voraussetzungslos nützen.
Parallel hat sich das Bild des Jugendlichen gewandelt. Wo Risikoverhalten Heranwachsender früher als Unreife oder Vernunftdefizit galt, beschreibt es die Entwicklungsforschung heute als entwicklungslogisch und funktional. Eine Phase erhöhter Plastizität und gesteigerter Anreizsuche bereitet auf Ablösung und Selbstständigkeit vor. Erfolgreiche Prävention arbeitet deshalb „with, instead of against, adolescent goals and motivations“ (Ellis et al., 2012), also mit den Motiven der Jugendlichen statt gegen sie. Damit verbindet sich eine Abkehr vom paternalistischen Zugriff. An die Stelle des zu belehrenden Schützlings tritt ein Gegenüber, dem Urteilsfähigkeit und Selbstbestimmung zugetraut werden. Die Selbstbestimmungstheorie fasst dieses Zutrauen empirisch, ohne einem naiven Voluntarismus zu verfallen: Sie nimmt die Person als Handelnde ernst und erforscht zugleich deren Verletzlichkeiten, die Anfälligkeit für Passivität, Fremdsteuerung und Dysregulation (Ryan, Deci & Vansteenkiste, 2021). Mündigkeit und Verletzlichkeit schließen einander nicht aus.
Damit rückt eine Frage ins Zentrum, die schon im Begriff der Risikokompetenz steckt. Ist ein kontrollierter, schadensarmer oder gar funktionaler Umgang mit psychoaktiven Substanzen überhaupt möglich, oder kann das Ziel nur die völlige Enthaltung sein? Franzkowiak (1996) hatte die Risikokompetenz gerade gegen das Abstinenzmonopol gesetzt, und an dieser Frage scheiden sich die Menschenbilder bis heute. Eine Forschungslinie hält den kontrollierten Gebrauch für belegt. Die Arbeitsgruppe um Norman Zinberg zeigte, dass sich unter dem Zusammenspiel von Substanz, innerer Haltung und sozialem Rahmen (drug, set and setting) selbst Opiate über lange Zeit kontrolliert konsumieren lassen (Harding, Zinberg & Stelmack, 1980). Müller und Schumann (2011) deuten den gezielten, zweckgebundenen Gebrauch (Instrumentalisierung) als den Regelfall: Die meisten regelmäßigen Konsumenten psychoaktiver Substanzen nutzen deren Wirkung für andere Zwecke, ohne abhängig zu werden. Epidemiologisch ist das gedeckt. Außer bei Nikotin geht nur eine Minderheit der Konsumierenden in eine Abhängigkeit über, etwa 23 Prozent bei Alkohol und 9 Prozent bei Cannabis (Lopez-Quintero et al., 2011). Im Alkoholbereich verläuft die Genesung bei nicht schwer Abhängigen überwiegend über reduziertes statt abstinentes Trinken (Sobell & Sobell, 2011). Die Schadensminimierung (harm reduction) erhebt das zur Haltung: Sie zielt auf die Schäden des Konsums, nicht zwingend auf den Konsum selbst (Hawk et al., 2017). Eine kulturwissenschaftliche Kritik wirft der Prävention zudem vor, sie blende Genuss und positive Funktionen des Konsums systematisch aus und büße damit an Glaubwürdigkeit ein (Dennis & Farrugia, 2017). Unwidersprochen blieb diese Linie nie: Der Streit um das kontrollierte Trinken eskalierte, als Pendery, Maltzman und West (1982) den Sobells öffentlich widersprachen, weil die Aussicht auf kontrollierten Konsum eine ganz auf Abstinenz gegründete Behandlungskultur herausforderte.
Die Gegenposition ist gerade dort am stärksten, wo dieser Beitrag seinen Schwerpunkt hat: bei den Heranwachsenden. Schon die These, jugendlicher Konsum sei längst zur Normalität geworden, ist bestritten worden, weil sie dessen Verbreitung überzeichne und die Bedeutung unterschätze, die er für Jugendliche habe (Shiner & Newburn, 1997). Vor allem zählt das Einstiegsalter. Ein früher erster Alkoholkonsum geht mit einer höheren Rate späterer Alkoholabhängigkeit einher, auch wenn offenbleibt, wie viel davon kausal auf das frühe Trinken zurückgeht und wie viel auf das spätere Konsumniveau (Dawson et al., 2008). Bei Cannabis fallen die kognitiven Begleiteffekte im Jugendalter messbar, aber moderat aus und bilden sich, vor allem bei leichtem bis gelegentlichem Konsum, nach längerer Abstinenz zurück (Scott et al., 2018). Daraus ergibt sich eine entwicklungsbezogene Auflösung des Streits. Dass ein kontrollierter und mitunter funktionaler Umgang möglich ist, gilt vor allem für Erwachsene, während der frühe Einstieg ein erhöhtes Risiko trägt. Für Minderjährige bleibt der Aufschub des Konsums daher ein begründetes Schutzziel, das der besonderen Verletzlichkeit dieser Entwicklungsphase Rechnung trägt und den Jugendlichen zugleich als urteilsfähiges Gegenüber ernst nimmt. Diese Spannung hält der Begriff der Risikokompetenz aus: Er traut dem Menschen zu, einen kompetenten Umgang zu erlernen, und benennt zugleich, dass dieser Umgang im Jugendalter besonders störanfällig ist.
Auch die Diagnostik spiegelt den Wandel. Wo früher das Etikett „abhängig oder nicht“ entschied, beschreibt das Schweregradkontinuum des DSM-5 Menschen entlang eines Spektrums und lockert die feste Zuschreibung einer Suchtidentität, auch wenn das Kontinuum bislang nur unvollständig umgesetzt ist (Bhad, Lal & Balhara, 2015). Und schließlich rückt der Mensch aus der Isolation des einzelnen Gehirns in seine Bezüge zurück. Schon 1977 forderte George Engel ein Modell, das der biomedizinischen Sicht die soziale, psychische und verhaltensbezogene Dimension von Krankheit hinzufügt, das biopsychosoziale Modell (Engel, 1977). Bezeichnenderweise führen selbst die Fürsprecher des Hirnerkrankungsmodells soziale Belastungen, fehlende Unterstützung und eingeschränkte Handlungsalternativen als Mitursachen an (Volkow, Koob & McLellan, 2016), womit sich der scheinbare Gegensatz von Gehirn und Umwelt entschärft. So verdichten sich die Einzelverschiebungen zu einem Bild: Gute Suchtprävention rechnet heute mit einem Menschen, der sich entwickelt, der leiblich und affektiv geprägt und in soziale Bezüge eingebunden ist, der nach Selbstbestimmung strebt und dessen Fähigkeit, sich zu steuern, wirklich, aber verletzlich ist.
Schluss
Geblieben ist die ehrlichste der offenen Fragen von 2003: dass die wirksamsten Hebel oft in den Verhältnissen liegen, die Prävention aber weiterhin überwiegend am Verhalten ansetzt. Für die einzelne Schule oder Kommune heißt das vor allem, bei der Programmauswahl nach belegter Wirkung zu fragen und das Umfeld mitzudenken, statt sich auf die einzelne Unterrichtsstunde zu verlassen. Ein praktikabler erster Schritt ist, ein erprobtes Programm über ein Evidenzregister wie die Grüne Liste Prävention auszuwählen und die eigenen Vorhaben mit dem Wegweiser des BZgA-Memorandums einzuordnen; wo eine ganze Kommune mitwirkt, bietet sich ein datenbasierter Koalitionsprozess an.
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